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AGB für Hotel Bockshaut ( einschließlich Restaurant und Bankett ; vereinfacht meist mit Hotel bezeichnet ) I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, Banketträume mit und ohne Bewirtung, Restaurantplätze, sowie für alle für den Kundenerbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels und Restaurants. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Räume oder Tische, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs- / Bewirtungs- oder anderweitigere Gatronomiezwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel Restaurants zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmer- / Raum- / Tischbuchung schriftlich zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind das Hotel Restaurants und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel Restaurant gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahme- / Bewirtungsvertrag, sofern dem Hotel Restaurant eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Alle Ansprüche gegen das Hotel Restaurants verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnistunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer / Räume / Tische bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch ge- nommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels / Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels / Restaurants an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel Restaurant allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Mehrwertsteueranhebungen oder neue Abgaben ( z.Bsp.: Kulturförderungsabgabe ) können jederzeit in vollen umfang weitergegeben werden. 4. Die Preise können vom Hotel Restaurant ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, Pesonen im Restaurant / Bankett, der Leistung des Hotels, des Restaurants oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel Restaurant dem zustimmt. 5. Rechnungen des Hotels Retaurants sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Das Hotel Restaurant ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 7. Der Kunde kann nur mit einer schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. 8. Kommunale Abgaben ( z.B. Kulturförderabgaben) können dem Netto Logiepreis zugeschlagen werden IV. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels oder Restaurants 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel oder Restaurant geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels / Restaurants zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels / Restaurants auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern, Räume, Tische hat das Hotel Restaurant die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4. Dem Hotel Restaurant steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Bankett, Restauranttische, Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements, 90% des ewarteten Bankettumsatzes plus 100% der entstandenen Bedienungsgelder zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. V. Rücktritt des Hotels / Restaurants 1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel / Restaurant in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern, Räume, Tische vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel Restaurant gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel Restaurant ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hotel Restarant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer, Räume, Tische unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotel- Gastronomieleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels / Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels / Restaurants zuzurechnen ist. ein Verstoß gegen obige Klausel Nr. 2 vorliegt. 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels / Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. VI. Zimmer- / Raum-/ Tischbereitstellung, -Übergabe und -rückgabe 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Restauranttische. 2. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 4. Wird nach der Hotelzimmer / Raumrückgabe festgestell, dass gegen das Nichtraucherschutzgesetz oder vom Hotel ausgewiesene Nichtraucherbereiche verstoßen wurde und in dafür gekennzeichneten Zimmer / Räumen geraucht wurde, kann als Schadensersatz ein voller Tagessatz in Rechnung gestellt werden. Sofern weitere Kosten ( Umbuchungskosten auf Drittanbieter ) anfallen, können diese ebenso in Rechnung gestellt werden. VII. Haftung des Hotels 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Haftungsansprüche ergeben sich hieraus jedoch nicht. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der eigenen Hotelgarage oder auf dem eigenem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Parkgaragen. Für öffentliche Parkplätze wird keine Haftung übernommen. 4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. VIII. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotel- / Restaurantaufnahme sowie der Verzicht auf die Schriftform haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz. des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotel- / Restaurant aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. |